Brennholz aus dem Forstrevier Waldalgesheim
Allgemeine Informationen:
- Im Wald sind wir dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet, d.h. es kann nur so viel Holz entnommen werden, wie auch wieder nachwächst.
- Es wird kein fertiges Brennholz zur Verfügung gestellt, sondern sogenanntes Polterholz. Ein Polter (gestapelte Stämme am Waldweg) enthält gemischtes Laubholz aus Eiche, Buche, Birke und eventuell einen geringen Anteil an Nadelholz.
- Zur Aufarbeitung des Holzes benötigt man einen sogenannten Motorsägenschein. Dieser muss bei jeder Bestellung vorgelegt werden.
- Holz muss 2-3 Jahre trocknen, ehe es mit effizientem Heizwert und ohne gesundheitsschädliche Folgen verbrannt werden kann!
- Die Aufarbeitung von Holzernterestholz und Kronenholz ist nicht möglich. Auch das Aufsammeln von Ästen und Totholz vom Waldboden ("Leseschein") ist nicht erlaubt. Dieses Holz muss im Wald bleiben, um einen nachhaltigen Nährstoffkreislauf des Waldes zu sichern.
Brennholzbestellung
- Die Brennholzmenge aus dem Einschlagsjahr 2023/24 (Zuteilung im Frühjahr 2024) ist vergeben.
- Für den Einschlag im Winter 2024/25 (Zuteilung im Frühjahr 2025) werden Bestellungen ab dem 1.08.2024 angenommen.
- Die Bestellung von Brennholz aus dem Forstrevier Waldalgesheim, also aus den Gemeindewäldern von Waldalgesheim, Münster-Sarmsheim und Weiler, kann ausschließlich per Mail an wald@waldalgesheim.de erfolgen.
- Bei der Bestellung muss die Adresse angegben und der Motorsägenschein mitgeschickt werden.
- Besteller mit einem Wohnsitz in einer der drei Gemeinden, die bis zum 31.08. bestellen, werden bei der Vergabe aus dem eigenen Wald bevorzugt.
- Es können pro Haushalt 5,10 oder (maximal) 15 rm bestellt werden.
Brennholzvergabe
- Im September/Oktober erhalten Sie eine E-Mail mit der Zu- oder Absage.
- Bei einer Absage kommt ihre Bestellung auf die Warteliste.
- Die genauen Mengen des zur Verfügung stehenden Holzes stehen erst nach Abschluss des Holzeinschlages im Frühjahr fest.
- Nach Holzeinschlag erhalten Sie eine Entwurfsrechnung und den Lageplan Ihrers Holzpolters.
- Sie haben dann 14 Tagen Zeit, um das angebotene Holz zum angebotenen Preis per Mail anzunehmen oder abzulehnen.
- Wenn Sie das Angebot annehemen, erhalten Sie eine Rechnung, nach deren Bezahlung können Sie das Holz aufarbeiten. Wenn Sie das Holz ablehnen, wird es einem anderen Käufer von der Warteliste angeboten, Sie erhalten kein weiteres Angebot.
Ihr Förster
Bernhard Naujack