Bedingungen für die Teilnahme an der Bewegungsjagd
- Der gültige Jagdschein ist mitzubringen und wird vor Beginn der Jagd kontrolliert.
- Die im Jagdschein abgedruckten allgemeinen Sicherheitsvorschriften müssen strikt eingehalten werden. Jeder ist für seinen Schuss verantwortlich.
- Als Warnmarkierung sind eine Signalweste und ein Signalhutband zu tragen.
- Es sind ausschließlich Waffen mit hochwildtauglichen Kalibern zu verwenden. Die Waffe wird erst am Stand geladen und nach Ende des Treibens sofort entladen.
- Außer am Stand ist die Waffe mit der Mündung nach oben zu tragen. Der Verschluss ist zu öffnen. Kipplaufwaffen sind abzuknicken.
- Es ist auf ausreichend Kugelfang in Form von gewachsenem Boden zu achten.
- Die Verwendung von Flintenlaufgeschossen ist untersagt.
- Der zugewiesene Jagdstand darf bis zum Ende des Treibens nicht verlassen werden. Dies gilt auch für Fangschüsse. Beginn und Ende der Jagd wird durch Uhrzeit genau bestimmt und ist entsprechend zu beachten und einzuhalten.
- Nach Einnahme des Standes darf anwechselndes Wild erlegt werden. Nach Ablauf der angegebenen Jagdzeit darf kein Schuss mehr abgegeben werden.
- Sie werden von den Anstellern zum Stand gebracht und auch wieder abgeholt. Die "Feineinweisung" am Stand erfolgt durch den Ansteller.
- Alle Anschüsse, auch vermeintliche Fehlschüsse, sind dem Ansteller mitzuteilen. Der Ansteller markiert die Anschüsse.
- Aus Sicherheitsgründen wird zur Begrüßung sowie beim Strecke legen keine Waffe geführt.
- Sammeln Sie bitte jeden Hund ein, der Ihnen nach Ende der Jagd begegnet und bringen Sie ihn zum Sammelplatz. Informieren Sie den Hundehalter telefonisch.
- Der Wald kann während der Jagd nicht komplett abgesperrt werden. Es muss jederzeit mit Waldbesuchern gerechnet werden.
- Es ist ausschließlich Munition zu verwenden, die den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt minimiert, die Gesundheitsgefahren über den Wildbretverzehr vermeidet und den höchsten Tierschutz-und Sicherheitsstandards gewährt.